Änderung des Nutzungsplans Gemeinde Schattdorf

Änderung des Nutzungsplans Gemeinde Schattdorf

ab 8. April 2022

Gestützt auf Artikel 43 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 40.1111) wird ab dem 08. April 2022 während 30 Tagen die folgende Änderung des Nutzungsplans "Teilrevision Nutzungsplanung 2022" der Gemeinde Schattdorf öffentlich aufgelegt:

Verbindliche Unterlagen:

  • Nutzungspläne Siedlung (Dorf, Haldi)
  • Nutzungspläne Landschaft

Orientierende Unterlagen:

  • Bau- und Zonenordnung
  • Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV

Waldfeststellung
Gemäss Vorgabe des kantonalen Richtplans werden im Rahmen der Teilrevision der Nutzungsplanung, gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz; SR 921.0) und Artikel 11 der kantonalen Waldverordnung (KWV; RB 40.2111), im Gebiet des RUAG-Areals Waldfeststellungen vorgenommen. Das Einspracheverfahren gegen die Waldfeststellungen richtet sich nach Artikel 11 der kantonalen Waldverordnung. Einsprachen gegen die Waldfeststellung im RUAG-Areal sind mit schriftlicher Eingabe innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Amtsblatt bei der Gemeindekanzlei Schattdorf, zuhanden der Sicherheitsdirektion Uri, Amt für Forst und Jagd, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf, einzureichen.

Die Auflage erfolgt auf der Gemeindekanzlei und im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (https://oereb.ur.ch/auflage?perimeter=5).

Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen mit bestimmten Begehren und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden.

Ihre Gemeindeverwaltung Schattdorf