Faktencheck zur Petition IG WOV für alle

Faktencheck zur Petition IG WOV für alle

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Entlang der Gotthardstrasse zwischen Flüelen und Schattdorf überschreiten Luft- und Lärmbelastungen seit Jahren die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Der Kanton Uri ist gesetzlich verpflichtet, die Bevölkerung vor diesen Emissionen zu schützen.

Mit dem regionalen Gesamtverkehrskonzept Unteres Reusstal (rGVK UR) wird der Kanton Uri beauftragt, Siedlungsgebiete von Altdorf, Bürglen und Schattdorf vom Verkehr zu entlasten. Das wird so auch im kantonalen Richtplan verlangt, der vom Landrat und sogar vom Bundesrat ausdrücklich genehmigt wurde. Das rGVK UR zeigt auf, dass mit einer West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV), Flankierenden Massnahmen (FlaMa), einem A2-Halbanschluss Altdorf Süd (A2 HAAS), dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs (öV) und Verbesserungen für den Langsamverkehr (LV) als Gesamtverkehrssystem die Siedlungsgebiete entlastet werden können.

Der Kanton Uri hat in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, Fachleuten und den zuständigen Ämtern mit der WOV und dem A2-Halbanschluss Altdorf Süd eine Lösung erarbeitet. Wenn die WOV in Betrieb ist, muss sichergestellt sein, dass die Siedlungsgebiete entlastet werden. Dazu braucht es zwingend FlaMa. Dieser Lösung hat das Urner Stimmvolk am 18. Oktober 2015 zugestimmt.

Der Kanton Uri hat die Pflicht, Lösungen zu erarbeiten, von denen möglichst viele profitieren. Die Gegnerschaft der WOV hat in den vergangenen Jahren mit falschen oder unvollständigen Angaben die Bevölkerung gezielt verunsichert. Details wurden aus dem Zusammenhang gerissen, Tatsachen verdreht und Folgen dramatisiert.

Eine WOV für alle ist eine WOV, die das Ziel hat, dass alle im Unteren Reusstal profitieren.