Orientierungen Gemeindeorganisation und Termine Schattdorf

Orientierungen Gemeindeorganisation und Termine Schattdorf

Regelung Zugang Gemeindehaus, Nutzung öffentlicher Anlagen, Verschiebung Gemeindeversammlung

Zugang Gemeindehaus und zentrales Schutzkonzept

Im Zuge der Lockerungsschritte des Bundes ist nun auch der Zugang zum Gemeindehaus Schattdorf ab Montag, den 11. Mai 2020 wieder möglich. Der Sozialdienst führt ebenfalls wieder persönliche Beratungen vor Ort durch. Für das Gemeindehaus wurde ein zentrales Schutzkonzept erstellt. Zum Schutze des Verwaltungspersonals sowie aller Besucherinnen und Besucher wird die Bevölkerung jedoch weiterhin gebeten das Gemeindehaus nur in dringenden Fällen zu betreten. Grundsätzlich sind für Auskünfte und Anliegen die elektronischen Medien zu bevorzugen und für Unterlagen wie Steuererklärungen und Korrespondenz ist der Briefeinwurf zu benutzen.

Nutzung öffentlicher Anlagen und dezentrale Schutzkonzepte

Des Weiteren ist durch die kommunizierte Lockerung der Corona-Massnahmen durch den Bund auch die Wiederaufnahme von Trainings, Vereinstätigkeiten und Veranstaltungen bis zu 5 Personen ab dem 11. Mai 2020 unter strengen Auflagen wieder möglich. Dazu wird die Gemeinde Schattdorf ihre Anlagen ab dem 11. Mai 2020 unter den geltenden Vorgaben des Bundes teilweise wieder öffnen. Bedingung für die Öffnung und Benutzung der kommunalen Anlagen ist jedoch die Einhaltung des kommunalen- sowie die Vorlage eines individuellen Schutzkonzeptes. Dazu hat die Bauabteilung Schattdorf je ein Schutzkonzept für die Benutzung ihrer kommunalen Indoor- und Outdoor-Anlagen erstellt. Zusätzlich muss jeder Gesuchssteller ein auf seine individuellen Bedürfnisse angepasstes Schutzkonzept erstellen und der Bauabteilung mit dem Gesuch für die Benützung von Schattdorfer Anlagen einreichen. Die dezentralen Schutzkonzepte und das Gesuchsformular für die Benutzung der öffentlichen Anlagen der Gemeinde Schattdorf sind unter www.schattdorf.ch abrufbar. Grundsätzlich gilt: Ohne Schutzkonzepte keine Nutzung.


Verschub der Frühjahrs Gemeindeversammlung auf den 28. September 2020

Private und öffentliche Versammlungen mit mehr als 5 Personen unterliegen derzeit dem Veranstaltungsverbot. Das Veranstaltungsverbot gilt bis zum 7. Juni 2020. Danach soll es voraussichtlich gelockert werden. Entsprechende Beschlüsse wird der Bundesrat am 27. Mai 2020 fassen. Die geltende Gemeindeordnung von Schattdorf sieht vor, dass die Gemeindeversammlung spätestens 20 Tage vor ihrem Zusammentritt durch öffentlichen Anschlag der Verhandlungsgegenstände anzukünden ist. Aufgrund dieses Vorlaufes und der am 3. Juli 2020 beginnenden Sommerferien hat der Gemeinderat Schattdorf beschlossen, die Frühjahrs Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2020 auf den 28. September 2020 zu verschieben. Bereits festgelegte Traktanden für den 28. September 2020 sind die Genehmigung der Rechnung 2019 und die Vorlage der Revision der Gemeindeordnung. Weitere Traktanden wird der Gemeinderat mit der Botschaft kommunizieren, welche den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern spätestens 10 Tage vor der Versammlung per Post zugestellt und auf der Webseite schattdorf.ch aufgeschaltet wird.