Baubewilligungsverfahren

Baubewilligungsverfahren

Schritt für Schritt zum Ziel

Gesuchseinreichung

Grundsätzlich ist das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und erforderlichen Formularen zweifach physisch sowie digital (gemäss Plan- und Aktenbeilage unter Merkblätter Bauabteilung im Onlineschalter) bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Wir empfehlen Ihnen vor Einreichung eines Baugesuches, die Nachbarn über Ihr Bauvorhaben zu orientieren. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Nachbarn das Projekt zu erläutern und beantworten Sie die auftretenden Fragen. Auf diese Weise können allfällige Unstimmigkeiten im Vornherein vermieden werden.

Baugesuchsformulare


Bitte füllen Sie die Gesuchsformulare Ihrem Bauvorhaben entsprechend genau aus. Sie ersparen uns dadurch telefonische Abklärungen und die damit verbundenen Verzögerungen. Die notwendige Anzahl an Baugesuchsformularen sowie die Bau- und Zonenordnung stellen wir Ihnen im Online-Schalter oder auf der Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

Baugesuchsprüfung


Die Baugesuchsprüfung erfolgt vor der öffentlichen Auflage durch unsere Baukommission. Ab der Publikation im Amtsblatt ist mit einer Zeitspanne von 6 bis 8 Wochen zu rechnen, bis die schriftliche Baubewilligung vorliegt. Allfällige Baueinsprachen und deren Behandlung verzögern die Bewilligung zusätzlich.

Baubewilligung


Nach Ablauf der öffentlichen Auflage bearbeitet die Baukommission allfällige Einsprachen. Anschliessend entscheidet die Baukommission über die Erteilung der Baubewilligung. Wird das Gesuch bewilligt, erwächst die Baubewilligung 20 Tage nach der Zustellung in Rechtskraft. Trifft innerhalb dieser 20 Tage eine Einsprache ein, verzögert sich die Baubewilligung. Erst ab der rechtskräftigen Baubewilligung darf mit der Umsetzung begonnen werden.