Hundekontrolle

Hundekontrolle

Auch der beste Freund des Menschen muss angemeldet sein.

Meldepflicht Hundehalter

Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Die An- und Abmeldung eines Hundes können Sie am Schalter des Steueramtes oder direkt Online mit der Angabe der Chip-Nummer vornehmen. Die An- und Abmeldung muss spätestens 30 Tage nach dem Erhalt oder dem Tod des Hundes erfolgen.

Kennzeichnung der Hunde

Wer einen Hund hält, hat diesen spätestens drei Monate nach dessen Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Die Einzelheiten der Kennzeichnung richten sich nach der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung. Die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde mit den bisherigen Kontrollmarken entfällt.


Registrierung der Hunde

Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden durch die AMICUS in einer Datenbank erfasst. Sie sind der AMICUS von den kennzeichnenden Tierärztinnen und Tierärzten innert 14 Tagen zu melden und werden von dieser registriert.


Hundesteuern

Die Hundesteuer wird immer im Frühjahr in Rechnung gestellt. Die Steuer pro Hund beträgt Fr. 40.00. Blinden-, Armee- und Rettungshunde sind steuerfrei (schriftliche Bestätigung notwendig).


Ausbildung Hundehalter/innen

Informationen über die Ausbildung für Hundehalter/innen finden Sie beim Bundesamt für Veterinärwesen.