Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, generelles Feuerwerksverbot

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, generelles Feuerwerksverbot

Es ist zu trocken - der Niederschlag fehlt

Durch die aktuelle Trockenheit und die fehlenden Niederschläge ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet angestiegen. Die Fachstellen im Amt für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat beurteilen die Waldbrandgefahr als gross (Stufe 4 von 5), sodass Gefahr für Wald- und Flurbrände besteht. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot.

Dies bedeutet Folgendes:

  • Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Das Entfachen von Höhenfeuern ist verboten.
  • Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder «Himmelslaternen» ist verboten.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen wird eine Neubeurteilung vorgenommen.

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.