Bauen

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Der Traum vom eigenen Heim

Beabsichtigen Sie, in nächster Zeit in Schattdorf ein Bauvorhaben zu realisieren? In der Regel ist dazu eine Baubewilligung notwendig. Nach Artikel 100 Planungs- und Baugesetz gilt folgender Grundsatz:

Wer eine Baute oder Anlage erstellen, abbrechen oder baulich in ihrem Zweck ändern will, benötigt hierfür eine Bewilligung. Bewilligungspflichtig sind auch Terrainveränderungen, die baulichen Massnahmen entsprechen.

Damit das Baubewilligungsverfahren für Sie möglichst rasch und ohne Zwischenfälle über die Bühne geht, haben wir Tipps zusammengestellt, die Ihnen die Gesuchseinreichung erleichtern und einige Verfahrensabläufe zu verstehen helfen sollen.

Zögern Sie nicht unsere Bauabteilung frühzeitig in ihr Bauvorhaben miteinzubeziehen. Unsere Beratung kann unliebsame Überraschungen verhindern.

Als gesetzliche Grundlagen dienen das kantonale Planungs- und Baugesetz und die Bau- und Zonenordnung.

Der Nutzungsplan oder die kantonale Plattform für freies Bauland geben Ihnen nähere Auskunft über freie Landflächen.

Im Portal GEO.UR der Lisag AG können Informationen über geografische Daten des Kantons Uri visualisiert und heruntergeladen werden.