Adressänderung innerhalb von Schattdorf

Adressänderung innerhalb von Schattdorf

Schön, dass Sie bleiben!

Wenn Sie innerhalb von Schattdorf oder innerhalb eines Gebäudes umziehen, muss dies den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen mitgeteilt werden. Die Meldung der Adressänderung kann telefonisch, online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Bei der persönlichen Meldung am Schalter ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis) mitzubringen.

Bitte geben Sie uns folgende Angaben bekannt:

  • Datum der Adressänderung
  • Neue Adresse
  • Name der Mitbewohner / Untermieter
  • Stockwerk und Anzahl Zimmer der Wohnung
  • Evtl. Vormieter der neuen Wohnung / Nachmieter der alten Wohnung
  • Mietvertrag

Hinweis für Ausländische Staatsangehörige:

Ausländische Staatsangehörige haben zusätzlich für die Adressänderung den Ausländerausweis bei den Einwohnerdiensten abzugeben.