Abmeldung / Wegzug

Abmeldung / Wegzug

Auf Wiedersehen!

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten, damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können. Die Abmeldung kann telefonisch, online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Bei der persönlichen Abmeldung am Schalter ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis) mitzubringen.

Im Fall der Online Abmeldung stellt die Einwohnerdienste Schattdorf den Heimatschein der Wegzugsgemeinde zu. Für das Nachsenden des Heimatscheines wird keine Gebühr erhoben.

Hinweis für ausländische Staatsangehörige: Alle ausländischen Staatsangehörigen sind verpflichtet, persönlich am Schalter vorbeizukommen. Bitte Ausländerausweis mitbringen.

Abmeldung ins Ausland

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland auswandern, melden sich unter Vorlage eines amtlichen Ausweises persönlich am Schalter der Einwohnerdienste ins Ausland ab. Der Heimatschein wird an der Inhaberin / dem Inhaber des Ausweises ausgehändigt. Bei Wiedereinreise ist der Heimatschein bei der neuen Wohngemeinde zu hinterlegen.

Wochenaufenthalter

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, per E-Mail oder telefonisch gemeldet werden.