Ortsplanung

Ortsplanung

Schattdorf's räumliche Entwicklung

Die Ortsplanung beinhaltet die Instrumente zur Steuerung der räumlichen Entwicklung auf Ebene der Gemeinde.

Im Rahmen der übergeordneten kantonalen Vorgaben definieren die Gemeinden ihre eigenen Entwicklungsvorstellungen und bilden diese in für grundeigentümer- und behördenverbindlichen Instrumenten ab.

Die Gemeinde erarbeitet das Siedlungsleitbild, den Nutzungsplan und die Bau- und Zonenordnung. Im Siedlungsleitbild legen die Gemeinden ihre mittel- bis langfristigen Ziele und Strategien für ihre räumliche Entwicklung fest. Es ist Voraussetzung für die Revision der kommunalen Nutzungsplanung. Mit den Nutzungsplänen und der Bau- und Zonenordung regeln die Gemeinden die Art und das Mass der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet, grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf. Verschiedene Gründe können zu einer Revision der Nutzungsplanung führen. Haben sich die Verhältnisse erheblich geändert, so werden die Nutzungspläne und die dazugehörigen Vorschriften überprüft und angepasst. Dabei ist zwischen den Anforderungen der Grundeigentümer an die Planbeständigkeit einerseits und einer bedarfsgerechten Flexibilität andererseits abzuwägen.