Strafregisterauszug

Strafregisterauszug

schriftlicher Auszug aus dem Strafregister

Das Schweizerische Strafregister wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern.

Die Ausstellung des Auszuges erfolgt gegen Gebühr. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z.B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen.

Die Gebühr für den Auszug kann bei Internetbestellung online (Kreditkarte, PostFinance Card oder TWINT) bezahlt werden. Die Vorauszahlung mit Einzahlungsschein bleibt weiterhin möglich (Postquittung beilegen).