Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Erhöhung Waldbrandmassnahmenstufe von 3 (erhebliche Gefahr) auf 4 (grosse Gefahr) ab Mittwoch, 1. Juli 2026

Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet angestiegen. Es besteht die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot.

Dies bedeutet Folgendes:

  • im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills)
  • im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen
  • Feuerwerk abzubrennen
  • Höhenfeuer zu entfachen
  • Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen
  • brennende Rauchwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch sowie auf der App von MeteoSchweiz (unter Gefahren).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung Schattdorf