Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Absolutes Feuerverbot wird aufgehoben

Die Sicherheitsdirektion hat am 16. Juli 2026 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien verfügt (ausserordentliche Veröffentlichung vom 16. Juli 2026 im Amtsblatt). Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich in den vergangenen Tagen aufgrund der flächendeckenden Niederschläge und gesunkenen Temperaturen leicht entspannt. Es besteht jedoch nach wie vor eine erhöhte Gefahr für Wald- und Flurbrände.

Es ist verboten:

  • Im Wald und an Waldrändern (Abstand zum Wald: 50 m) Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills).
  • Im übrigen Gebiet an unbefestigten Feuerstellen zu feuern.
  • Feuerwerk abzubrennen.
  • Höhenfeuer zu entfachen.
  • Heissluftballone oder Himmelslaternen steigen zu lassen.
  • Brennende Rauchwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Weitere Informationen finden Sie im Anhang.