Die Benutzung der Luftseilbahn ist aktuell nur zu Erschliessungszwecken möglich. Es ist nicht erlaubt die Seilbahn touristisch zu nutzen.
Gestützt auf der COVID-19 Verordnung 2 Art. 6 Abs. 2 ist der Seilbahnbetrieb nur für Seilbahnen mit einer Erschliessungsfunktion gemäss Personenbeförderungsgesetz erlaubt.