Maskenpflicht

Maskenpflicht

Gemeindeverwaltung

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Ab Montag, 19. Oktober, muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maske getragen werden. Darum darf die Gemeindeverwaltung nur noch mit einer Schutzmaske betreten werden.

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie unsere Dienstleistungen – wenn immer möglich – auf elektronischem Weg via Online-Schalter oder telefonisch in Anspruch nehmen und persönliche Schalterkontakte auf das notwendige Minimum beschränken.

Wir danken der Schattdorfer Bevölkerung und allen Kundinnen und Kunden für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Schutzmassnahmen. Die Gemeindeverwaltung Schattdorf freut sich, weiterhin für Sie da sein zu können. Wir wünschen Ihnen in dieser schwierigen Zeit alles Gute und gute Gesundheit.