Gesamterneuerungswahlen für Gemeinderat und Schulrat

Gesamterneuerungswahlen für Gemeinderat und Schulrat

Ende Dezember 2020 läuft die zweijährige Amtsdauer ab

Ende Dezember 2020 läuft die zweijährige Amtsdauer des Gemeinderates und die des Schulrates ab. Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021 bis 2022 finden am Sonntag, 27. September 2020 statt.


Eine eventuelle Nachwahl wird am Sonntag, 29. November 2020 durchgeführt. Gemäss Art. 13, Abs. 2 der Gemeindeordnung sind die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG) betreffend die stillen Wahlen anwendbar. Gemäss diesen Bestimmungen sind die Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 10. August 2020, 17.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die detaillierten Weisungen sind im Gemeindeanschlagkasten publiziert. Die Ortsparteien werden direkt zur Einreichung der Wahlvorschläge eingeladen. Wahlvorschlagsformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.