Waldbrandgefahr Stufe 4

Waldbrandgefahr Stufe 4

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Durch die anhaltende Trockenheit, verbunden mit Föhnlagen, ist die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton Uri angestiegen. Die Fachstellen im Amt für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat beurteilen die Waldbrandgefahr als gross (Stufe 4 von 5), sodass Gefahr für Wald- und Flurbrände besteht. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot. Dies bedeutet Folgendes:

  • Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz/Kohle-Grills.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Das Entfachen von Höhenfeuern ist verboten.
  • Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder «Himmelslaternen» ist verboten.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen wird eine Neubeurteilung vorgenommen.Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.

Sicherheitsdirektion

Rückfragen von Medienschaffenden: Beat Annen, Vorsteher Amt für Forst und Jagd, Telefon +41 41 875 2315, E-Mail Beat.Annen@ur.ch

Medienmitteilung